Kontaktdatenerhebung im Rahmen der aktuell gültigen Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten des Landes Nordrhein-Westfalen

Liebe Besucher, Zu Ihrem Schutz und einer möglichst schnellen Nachverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten mit dem SARS-CoV2 Virus - Covid-19 - »Corona« sind wir im Rahmen der Verordnungen des Landes Nordrhein-Westfalens während der aktuellen Corona-Pandemie zur Datenerhebung von Kontaktdaten und Aufenthaltszeitpunkte verpflichtet, Ihre Anwesenheit in unserer Einrichtung zu dokumentieren.

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